Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
Für unsere Angebote und Lieferungen gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen, sofern nicht andere Abreden ausdrücklich schriftlich getroffen sind. Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, mündliche Abweichungen von den nachfolgenden Vertragsbedingungen zu vereinbaren.
Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.
II. Angebote / Auftragsbestätigungen
Unsere Angebote erfolgen zunächst freibleibend und unverbindlich.
Bestellungen gelten nur als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Einwände gegen die Auftragsbestätigung sind innerhalb 2 Tagen nach Erhalt der Bestätigung schriftlich vorzubringen.
Die Auftragsbestätigungen werden unter dem nachfolgenden Vorbehalt erteilt. Werden nach Bestätigung des Auftrages Umstände bekannt, die die Bonität des Bestellers beeinträchtigen, so sind wir berechtigt, Zahlung bzw. Vorkasse oder Sicherheiten für die gesamten, aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen, auch soweit sie noch nicht fällig sind zu verlangen, noch nicht fällige Akzepte gegen sofortige Bezahlung zurückzugeben, von dem Vertrag oder auch von früheren Verträgen zurückzutreten.
III. Preise / Zahlungsbedingungen
Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise "ab Werk" zzgl. der am Tag der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer. Kosten für Fracht und Versicherung sind nicht enthalten und werden gesondert berechnet.
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 10 Tagen mit 2% Skonto, innerhalb 30 Tagen rein netto. Für die Rechtzeitigkeit aller Zahlungen kommt es bei Überweisung auf die Gutschrift des Zahlungsbetrages auf unserem Konto, bei Bezahlung durch Scheck auf den Eingang des Schecks in unserem Hause an. Bei Überschreitung des Zahlungsziels sind wir berechtigt, die banküblichen Verzugszinsen ab Fälligkeit zu berechnen.
IV. Lieferfristen
Die vereinbarten Lieferfristen gelten als ungefähr und beginnen an dem Tage, an dem Übereinstimmung über die Bestellung zwischen dem Besteller und uns schriftlich vorliegt. Sie gilt mit der Anzeige der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Absendung der Ware ohne Verschulden unmöglich ist. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich - unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Käufers - um den Zeitraum, währenddessen der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag in Verzug ist. Teillieferungen können nicht zurückgewiesen werden. Teilberechnungen sind zulässig. Schadensansprüche des Bestellers wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen. Lieferungen, die auf Grund höherer Gewalt nicht zustande kommen, entbinden uns von allen Verpflichtungen, ohne dass wir zur Schadensersatzleistung oder Nachlieferung angehalten werden können.
V. Mängelrügen / Transportschäden
Mängelrügen sind unverzüglich nach Entdecken, spätestens innerhalb von 2 Tagen nach Eingang der Ware zu stellen. Bei erkennbaren Mängeln leisten wir insoweit Gewähr, als wir innerhalb einer von uns zu bestimmenden Frist die Ware nachbessern oder Ersatz liefern. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.
Mängel wegen geringfügiger Farbtonabweichungen bei Nachlieferungen sind ausgeschlossen.
In keinem Fall hat der Besteller ein Zurückhaltungsrecht an der Zahlung des Kaufpreises und ist zur Aufrechnung nicht befugt. Beanstandete Lieferungen dürfen nicht in Benutzung genommen werden, andernfalls entfällt der Anspruch auf Gewährleistung.
Transportschäden sind unter Beifügung einer Tatbestandsaufnahme sofort schriftlich an uns zu melden und dem Anlieferer sofort bei Anlieferung schriftlich zu quittieren.
VI. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns die Eigentums- und Urheberrechte zu den von uns erstellten Entwürfen, Zeichnungen und rechnerischen Grundlagen vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrages sind Unterlagen unverzüglich an uns zurück zu geben.
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenkosten wie Fracht, Verpackung und Montage unser Eigentum. Das Eigentum geht erst dann auf den Besteller über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus unseren Warenlieferungen getilgt hat. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Besteller bezeichneten Warenlieferungen bezahlt ist. Bei laufenden Rechnungen gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.
VII. Gerichtsstand
Für alle sich aus der Geschäftsverbindung ergebenden Verpflichtungen gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand Friedrichroda.